Grenzgänger österreich schweiz home office
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Eine A1-Bescheinigung, die normalerweise bei der Arbeit im Ausland erforderlich ist, ist in solchen Fällen nicht erforderlich.
Diese Regelung bot sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Flexibilität und Sicherheit in dieser beispiellosen Zeit. Besonders bemerkenswert war eine Sonderregelung, die während der Pandemie eingeführt wurde, um das Arbeiten im Home Office zu erleichtern und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
Die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit wurde infolge der pandemiebedingten Einschränkungen eingeführt und bis zum 30.
Der Gesetzesentwurf zielt deshalb in erster Linie darauf ab, dass die Schweiz ihr Besteuerungsrecht gegenüber den in Frankreich und Italien wohnhaften Grenzgängerinnen und Grenzgängern vollständig ausüben kann und der Schweiz möglichst wenig Steuersubstrat verloren geht.
Auswirkungen auf die Arbeitgeber und Steuerpflichtigen
Wird im nationalen Recht eine explizite Besteuerungsgrundlage für Telearbeit im Ansässigkeitsstaat geschaffen, so kommt der Bescheinigung der Arbeitstage, an denen die Tätigkeit in Form von Telearbeit ausgeübt wurde, grosse Bedeutung zu.
Dabei sollte auch auf die neuen Regeln zur Home Office Arbeit ab dem 01.07.2023 geachtet werden.
Grenzgänger im Homeoffice
Während der COVID-19 Pandemie hat sich die Arbeit im Homeoffice zu einem neuen Normalzustand für viele Arbeitnehmer entwickelt. die “Telearbeit”.
Für deutsche Grenzgänger in der Schweiz bringt diese Arbeitsform jedoch einige Herausforderungen mit sich.
Auch wenn sie im Homeoffice arbeiten können sie sich daher in einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung versichern.
Das neue Abkommen über maximal 50% Telearbeit, hat auch für die Krankenversicherung Folgen: Grenzgänger müssen sich bei mehr als 50% Tätigkeit im Homeoffice freiwillig gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichern.
Dies geht mit hohen Mehrkosten einher, da die Arbeitgeber in der Schweiz grundsätzliche keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten und der gesamte Betrag daher vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss.
Fazit: Homeoffice für Grenzgänger
Dank des neuen Abkommens müssen Grenzgänger seit der Pandemie bei der Arbeit im Homeoffice nicht mit Nachteilen rechnen wenn weniger als 50% der Arbeitszeit in Telearbeit verbracht wird.
Dies eröffnet vielen Angestellten neue Perspektiven, was das Arbeiten in der Schweiz angeht.
Überschritten sie diese Grenze, verloren sie ihren Grenzgänger-Status und mussten die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt war, dass Arbeitgeber die notwendige G-Bewilligung für ihre Angestellten beantragen mussten. Während der Pandemie und bis zum 30. Hinzu kommt, dass eine Krankenversicherung in der Schweiz nicht möglich ist und stattdessen eine freiwillige gesetzliche der private Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden muss.
Homeoffice bei Grenzgängern
Viele Schweizer Unternehmen beschäftigen Grenzgänger, die manchmal von zu Hause aus arbeiten möchten.
EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;
In den letzten Jahren hat sich unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien auf dem Arbeitsmarkt ein Trend zu immer mehr Telearbeit entwickelt.
Juli 2023 wird festgelegt, dass Arbeitstage, die im Homeoffice im Wohnsitzland verbracht werden nicht als Nichtrückkehrtage gelten (offizielle Quelle: bmf).
Wochengrenzgänger, die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren können, sind in der Schweiz voll Einkommensteuerpflichtig (Quellensteuer).
Als Nichtrückkehrtage gelten Tage, an denen eine Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist.
Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.
Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.
Dafür muss er insbesondere die Höhe der Beiträge und die Organisation des Sozialversicherungssystems in dem betreffenden Land kennen, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Juni 2023 verlängert. Eine Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.
Wer mehr als 50% im Homeoffice arbeitet, verliert den Grenzgänger-Status.
Die Zunahme von Home-Office hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Die Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz verfallen.
Dies kann zu weniger Nettoeinkommen führen, da Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in Deutschland gezahlt werden müssen und die günstigere Schweizer Krankenversicherung nicht genutzt werden kann.
Für Arbeitgeber kann dies zu zusätzlicher Bürokratie und Risiken führen, insbesondere wenn das Homeoffice der Arbeitnehmenden als Niederlassung in Deutschland angesehen wird, die separate Buchhaltung benötigt und steuerpflichtig ist.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren beliebten Ratgebern:
Home Office Sonderregelung während der Corona Pandemie
Die Corona-Pandemie hat viele Aspekte des Arbeitslebens verändert, einschließlich der Art und Weise, wie Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz arbeiten.
Dazu gehören voraussichtlich auch Deutschland, Österreich und Liechtenstein.
Steuern für Grenzgänger im Homeoffice
Die Tätigkeit im Homeoffice hat keinen Einfluss auf die Steuern für Grenzgänger.
Grundsätzlich zahlen Grenzgänger ohnehin die Einkommensteuer im Land des Wohnortes, sowie eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz.
Wochengrenzgänger, die aufgrund der Zahl der Nichtrückkehrtage die gesamte Quellensteuer in der Schweiz zahlen müssen jedoch beachten, dass Arbeitstage im Homeoffice nicht als Nichtrückkehrtage gelten.
Krankenversicherung im Homeoffice
Grenzgänger unterliegen Grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherungspflicht.
Juni 2023 waren sogar 100% Telearbeit möglich.
Dank des aktuellen Abkommens sind auch Grenzgänger, die zu 50% im Homeoffice arbeiten in der Schweiz sozialversichert. Alle Informationen findest du hier.
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1.
Insgesamt arbeiten rund 400’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, von denen die meisten in Frankreich (220’000) und Italien (90’000) wohnhaft sind. Fragen im Hinblick auf die Sozialversicherungen, das Steuerrecht und das Arbeitsrecht müssen geklärt werden, damit es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine negativen Konsequenzen gibt. Damit soll die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Erwerbseinkünfte, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch Telearbeit (Home-Office) im Ausland erzielen, in der Schweiz besteuert werden können.
Für den Arbeitnehmer hat das direkte Auswirkungen auf Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung.
Sozialversicherungen bei mehr als 50% Homeoffice
Ohne Grenzgänger-Bewilligung sind Arbeitnehmer nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Dies bedeutet auch, dass keine Ansprüche auf AHV/IV in der Schweiz entstehen.